Spätestens 2 Wochen nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der gesamten Vergütung zu überweisen. Ist die Anzahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingegangen, behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.
Bis zu 3 Monate vor Reiseantritt ist die Stornierung Ihrer Buchung kostenlos möglich.
Bei Stornierung innerhalb von weniger als 3 Monaten wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
Bei einer Absage von 2 Wochen vor Reiseantritt beträgt der Ausfall 90 % des Gesamtbetrages.
Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
(Ferienwohnung, Unterkunft) dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Bei einer reinen Übernachtung (Ferienwohnung) 90% des vereinbarten Reisepreises.
5.
5a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer (Ferienwohnung) nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers (Ferienwohnung, Unterkunft) hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nußdorf am Inn.
Wir empfehlen Ihnen den Anschluss einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen schönen Aufenthalt.
Haftungsausschluss
1. Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt allein bei den Eltern.
2. Das Betreten der Stallungen, Koppeln, Garagen und Maschinenstellplätze ist verboten.
3. Den Anweisungen der Vermieter ist Folge zu leisten.
4. Der Aufenthalt am Hof sowie die Benutzung des Spielplatzes (Schaukel, Trampolin, Sandkasten) erfolgt auf eigene Gefahr und die Haftung der
Vermieter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.